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Postbus – Weiterbildungsverordnung


Published: 2011-12-23
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997848/postbus--weiterbildungsverordnung.html

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450. Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft über die Dienstpflicht und Kostentragung von Weiterbildungsmaßnahmen gem. der „Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB“ für die gemäß § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes (PTSG) der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten (Postbus – Weiterbildungsverordnung)

Gemäß § 17a Abs. 3 Z 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

§ 1. (1) Die Verordnung regelt die Dienstpflicht und Kostentragung von Weiterbildungsmaßnahmen gem. der „Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB“, BGBl. II Nr. 139/2008.

(2) Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsmaßnahmen ist für beamtete OmnibuslenkerInnen insoweit Dienstpflicht, als die Teilnahme von der Dienstbehörde angeordnet wird. Es obliegt ausschließlich der Dienstbehörde, die Weiterbildungsmaßnahme den dafür in Frage kommenden OmnibuslenkerInnen zu ermöglichen, wobei die Dienstbehörde die gesetzlich angeordneten Weiterbildungspflichten für OmnibuslenkerInnen umzusetzen hat.

(3) Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen sind vom Dienstgeber zu tragen.

(4) Der Besuch der Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt innerhalb der Dienstzeit.

(5) Für die auf den Besuch der Weiterbildungsmaßnahmen entfallende Dienstzeit gebührt kein Gehalt.

(6) Für die auf den Besuch der Weiterbildungsmaßnahmen entfallende Dienstzeit gebührt ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 63,00.

Pirkner