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Änderung der Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung sowie der Statistikverordnungen für landesfondsfinanzierte und nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten


Published: 2012-03-29
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103. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung sowie die Statistikverordnungen für landesfondsfinanzierte und nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten geändert werden

Auf Grund der §§ 4, 7 Abs. 4 und 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 179/2004, wird verordnet:

Artikel 1

Die Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 589/2003, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Träger von Krankenanstalten, die Intensivbehandlungseinheiten vorhalten, haben für Patientinnen und Patienten, die auf diesen Einheiten behandelt werden, im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation nach Maßgabe des § 5 zusätzlich Intensivdaten zu erfassen.“

2. Im § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 sowie § 6 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils die Wortfolge „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ durch die Wortfolge „Bundesministerium für Gesundheit“ ersetzt.

3. § 4 lautet:

§ 4. Der Datenaustausch erfolgt über ein vom Bundesministerium für Gesundheit betriebenes verschlüsseltes WEB-Verzeichnis. Alternativ dazu kann die Übermittlung der Daten auf einem verschlüsselten Datenträger (CD-Rom, DVD oder USB-Speichermedium) erfolgen. Art und Aufbau der Datenmeldung haben der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten bzw. der Statistikverordnung für nicht-landesfondsfinanzierte Krankenanstalten zu entsprechen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode alle für den Datenaustausch mittels Web-Applikation verwendeten Verzeichnisse zu leeren bzw. die übermittelten Datenträger zu vernichten oder so zu löschen, dass die bisher enthaltenen Daten keinesfalls mehr ausgelesen werden können.“

4. § 5 lautet:

§ 5. (1) Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß Anlage 2 der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten bzw. gemäß Anlage 2 der Statistikverordnung für nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten in der jeweils geltenden Fassung zusätzlich die Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie in der Satzart M02 (bettenführende Hauptkostenstellen bzw. aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten) auch die mit der Fußnote 1) gekennzeichneten Daten zu erfassen. Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist die Erfassung dieser Daten nicht verpflichtend.

(2) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer pädiatrischen oder einer neonatologischen Intensivbehandlungseinheiten behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart M02 (bettenführende Hauptkostenstellen bzw. aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten) mit der Fußnote 1) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten bzw. gemäß Anlage 2 der Statistikverordnung für nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten in der jeweils geltenden Fassung, nicht verpflichtend.

(3) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer Intensivüberwachungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart M02 (bettenführende Hauptkostenstellen bzw. aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten) mit der Fußnote 1) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten bzw. gemäß Anlage 2 der Statistikverordnung für nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten in der jeweils geltenden Fassung, nicht verpflichtend.“

5. In § 6 Abs. 3 wird die Wortfolge „Handbuch zur Diagnosen- und Leistungserfassung - Medizinische Dokumentation“ durch die Wortfolge „Handbuch Medizinische Dokumentation“ ersetzt.

6. In § 6 Abs. 4 wird die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung“ durch die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1)“ und die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung“ durch die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1)“ ersetzt.

7. Dem § 9 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

„(3) Die §§ 1, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 103/2012 sind erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2012 anzuwenden.

(4) Abweichend von Abs. 3 kann die Erhebung von Intensivdaten gemäß § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 103/2012 im Rahmen von Pilotprojekten, die dem Bundesministerium für Gesundheit vom jeweiligen Landesgesundheitsfonds gemeldet werden, bereits vor dem 1. Jänner 2012 erfolgen.“

Artikel 2

Die Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 639/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 406/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Datenaustausch erfolgt über ein vom Bundesministerium für Gesundheit betriebenes verschlüsseltes WEB-Verzeichnis. Alternativ dazu kann die Übermittlung der Jahresmeldung sowie der Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss für jedes Bundesland gesammelt auf einem verschlüsselten Datenträger (CD-Rom, DVD oder USB-Speichermedium) erfolgen. Die Art der Datenübermittlung hat der Anlage 1 zu entsprechen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode alle für den Datenaustausch mittels Web-Applikation verwendeten Verzeichnisse zu leeren bzw. die übermittelten Datenträger zu vernichten oder so zu löschen, dass die bisher enthaltenen Daten keinesfalls mehr ausgelesen werden können.“

2. § 3 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Jahresmeldung gemäß § 2 Abs. 2 besteht aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 5 Abs.1 letzter Satz, Abs. 2 und 3 der Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung. Die Quartals- und Halbjahresberichte gemäß § 2 Abs. 4 bestehen nur aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten M01 bis M08, I11 und I12, L01 bis L04, K01 und dem Prüf- und Summensatz (S11).“

3. In § 3 Abs. 4 wird die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung“ durch die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1)“ ersetzt.

4. Dem § 4 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

„(5) Der § 3 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 103/2012 sind erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2012 anzuwenden, sofern Abs. 6 nichts Anderes vorsieht.

(6) Abweichend von Abs. 5 kann die Übermittlung von Intensivdaten gemäß Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 103/2012 im Rahmen von Pilotprojekten, die dem Bundesministerium für Gesundheit vom jeweiligen Landesgesundheitsfonds gemeldet werden, bereits vor dem 1. Jänner 2012 erfolgen.“

5. In der Anlage 1 lautet die Tabelle „Definition der Datenträger“ wie folgt:

Beschreibung

Verschlüsselter Datenträger

Die Datenträger müssen mit dem Namen des Krankenanstaltenträgers, dem Berichtszeitraum und einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt sind, beschriftet sein. Alle auf Datenträgern übermittelten Dateien sind mittels eines Packprogrammes als AES-256-verschlüsseltes und Kennwort-geschütztes Archiv im „ZIP“-Dateiformat zu komprimieren, wobei das verwendete Kennwort auf postalischem Weg an das BMG zu übermitteln ist.

6. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden in der Tabelle „1. Satzarten im Überblick“ die Zeilen mit den Satzarten I01 bis I03 durch folgende neue Satzarten I11 und I12 ersetzt:

Satzart I11

SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)

Satzart I12

TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)

7. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „1. Satzarten im Überblick“ die Zeile mit den Satzart S01 durch folgende neue Satzart S11 ersetzt:

Satzart S11

Prüf- und Summensatz

8. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lautet in „2. Satzarten im Detail“ die Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführende Hauptkostenstellen (DLB)“ wie folgt:

Feld

Pos.

Länge in Byte

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

4

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

10

10

alphanumerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle - Positionsnummer

20

2

numerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle - Funktionscode

22

8

numerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle - Zugangsdatum

30

8

numerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle - Zugangsuhrzeit

38

4

numerisch

1)

Aufnahmeart Intensiv

42

1

numerisch

2)

Aufnahmetyp SAPS II

43

1

numerisch

2)

Coexistierende Erkrankungen

44

20

numerisch

2)

Bettenführende Hauptkostenstelle - Abgangsdatum

64

8

numerisch

1)

Bettenführende Hauptkostenstelle - Abgangsuhrzeit

72

4

numerisch

1)

Bettenführende Hauptkostenstelle - Abgangsart

76

1

numerisch

1)

1) Diese Datenfelder sind nur für Intensivbehandlungseinheiten und Intensivüberwachungseinheiten auszufüllen, für die eine Intensiv-Dokumentation (TISS-A/SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patientinnen und Patienten sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

2) Diese Datenfelder sind nicht zu befüllen.

9. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden in „2. Satzarten im Detail“ die Tabellen „Satzart I01 – Physiologische Daten (DLB-Intensiv)“, „Satzart I02 – TISS28-Daten (DLB-Intensiv)“ und „I03 – TRISS-Daten (DLB-Intensiv)“durch die folgenden neuen Satzarten I11 und I12 ersetzt:

Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) 1)

Feld

Pos.

Länge
in Byte

Datenformat

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

Krankenanstaltennummer

4

6

alphanumerisch

Aufnahmezahl

10

10

alphanumerisch

Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer

20

2

numerisch

Erhebungsdatum

22

8

numerisch

Akute Infektion bei Aufnahme

30

2

numerisch

Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert

32

1

numerisch

Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz

33

1

numerisch

Aufnahmegrund: Gastrointestinal

34

1

numerisch

Aufnahmegrund: Hämatologisch

35

1

numerisch

Aufnahmegrund: Kardiovaskulär

36

2

numerisch

Aufnahmegrund: Leber

38

1

numerisch

Aufnahmegrund: Metabolisch

39

1

numerisch

Aufnahmegrund: Neurologisch

40

1

numerisch

Aufnahmegrund: Renal

41

1

numerisch

Aufnahmegrund: Respiratorisch

42

1

numerisch

Aufnahmegrund: Schweres Trauma

43

1

numerisch

Aufnahmetyp

44

1

numerisch

Blutbild: Leukozyten (Minimum)

45

5

numerisch

Blutbild: pH-Wert

50

4

numerisch

Blutbild: Thrombozyten (Minimum)

54

4

numerisch

Chirurgie – Eingriff

58

2

numerisch

Chirurgischer Status

60

1

numerisch

Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion

61

1

numerisch

Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion

62

1

numerisch

Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion

63

1

numerisch

Herzfrequenz (Maximum)

64

3

numerisch

Koexistierende Erkrankungen

67

21

numerisch

Körpertemperatur (Maximum)

88

4

numerisch

Mechanische Beatmung

92

1

numerisch

Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2)

93

5

numerisch

Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2)

98

3

numerisch

Serum: Bilirubin (Maximum)

101

5

numerisch

Serum: Kreatinin (Maximum)

106

4

numerisch

Systolischer Blutdruck (Minimum)

110

3

numerisch

Therapeutische Maßnahmen (vor IBS)

113

3

numerisch

Zutransferierung

116

1

numerisch

1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.

Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) 1)

Feld

Pos.

Länge
in Byte

Datenformat

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

Krankenanstaltennummer

4

6

alphanumerisch

Aufnahmezahl

10

10

alphanumerisch

Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer

20

2

numerisch

Erhebungsdatum

22

8

numerisch

Standard-Monitoring

30

1

numerisch

Labor

31

1

numerisch

Medikamente

32

1

numerisch

Verbandswechsel

33

1

numerisch

Drainagenpflege

34

1

numerisch

Atmungsmodus

35

1

numerisch

Atemwegszugang

36

1

numerisch

Tubus-/Stomapflege

37

1

numerisch

Atemtherapie

38

1

numerisch

Medikamente vasoaktiv

39

1

numerisch

Flüssigkeitsersatz massiv

40

1

numerisch

Katheter arteriell

41

1

numerisch

Monitoring hämodynamisch

42

1

numerisch

Katheter zentralvenös

43

1

numerisch

Reanimation kardiopulmonal

44

1

numerisch

Nierenersatztherapie

45

1

numerisch

Harnbilanzierung

46

1

numerisch

Diurese aktiv

47

1

numerisch

Hirndruckmessung

48

1

numerisch

Behandlung metabolischer Entgleisungen

49

1

numerisch

Ernährung enteral

50

1

numerisch

Ernährung parenteral

51

1

numerisch

Interventionen

52

1

numerisch

Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS

53

1

numerisch

Agitation und Delirium

54

1

numerisch

Assist kardial

55

1

numerisch

Assist pulmonal

56

1

numerisch

Hypothermie therapeutisch

57

1

numerisch

Lebersupport extrakorporal

58

1

numerisch

Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie

59

1

numerisch

1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.

10. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in „2. Satzarten im Detail“ die Tabelle „Satzart S01 - Prüf- und Summensatz“ durch die folgende Tabelle „Satzart S11 – Prüf- und Summensatz“ ersetzt:

Satzart S11 - Prüf- und Summensatz

Feld

Pos.

Länge
in Byte

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

8

6

alphanumerisch

 

Periode

14

1

alphanumerisch

 

Periodennummer

15

3

alphanumerisch

 

laufende Nummer

18

2

alphanumerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M01

20

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M02

30

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M03

40

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M04

50

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M05

60

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M06

70

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M07

80

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M08

90

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11

100

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12

110

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I03

120

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01

130

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02

140

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03

150

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04

160

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01

170

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02

180

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03

190

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04

200

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05

210

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06

220

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07

230

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08

240

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09

250

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10

260

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11

270

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12

280

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13

290

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14

300

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15

310

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16

320

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01

330

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02

340

10

numerisch

 

Anzahl der Fehlersätze

350

10

numerisch

 

Anzahl der Warningssätze

360

10

numerisch

 

Punkte LDF-Pauschale - Leistungskomponente

370

10

numerisch

 

Punkte LDF-Pauschale - Tageskomponente

380

10

numerisch

 

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten - Leistungskomponente

390

10

numerisch

 

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten - Tageskomponente

400

10

numerisch

 

Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben

410

10

numerisch

 

Zusatzpunkte Intensiv

420

10

numerisch

 

Zusatzpunkte Mehrfachleistungen

430

10

numerisch

 

Punkte spezieller Bereiche (tageweise)

440

10

numerisch

 

Summe Punkte total innerhalb LKF

450

10

numerisch

 

Summe Punkte total außerhalb LKF

460

10

numerisch

 

Kommentar

470

200

alphanumerisch

 

1) Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen.

Artikel 3

Die Statistikverordnung für nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 637/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 18/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 und 3 wird jeweils die Wortfolge „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ durch die Wortfolge „Bundesministerium für Gesundheit“ ersetzt.

2. § 2 Abs. 2 lautet:

„(2) Diese Jahresmeldung hat neben den gemäß § 1 zu erfassenden Daten jene Daten zu enthalten, die auf Grund der Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 589/2003, in der jeweils geltenden Fassung, zu melden sind (Satzarten M01 bis M08 bzw. Satzarten I11 und I12 gemäß Anlage 2). Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 5 Abs.1 letzter Satz, Abs. 2 und 3 der Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung. Weiters hat diese Jahresmeldung einen Prüf- und Summensatz (Satzart S11 gemäß Anlage 2) zu beinhalten.“

3. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Übermittlung der Jahresmeldung hat auf einem verschlüsselten mobilen Datenträger (CD-Rom, DVD oder USB-Speichermedium) zu erfolgen. Der Datenaustausch ist auch über ein vom Bundesministerium für Gesundheit betriebenes verschlüsseltes WEB-Verzeichnis möglich. Die Art der Datenübermittlung hat der Anlage 1 zu entsprechen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode alle für den Datenaustausch mittels Web-Applikation verwendeten Verzeichnisse zu leeren bzw. die übermittelten Datenträger zu vernichten oder so zu löschen, dass die bisher enthaltenen Daten keinesfalls mehr ausgelesen werden können.“

4. In § 3 Abs. 3 wird die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung“ durch die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1)“ ersetzt.

5. Dem § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Die §§ 2 und 3 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 103/2012 sind erstmals für den Berichtszeitraum des Jahres 2012 anzuwenden.“

6. In der Anlage 1 lautet die Tabelle „Definition der Datenträger“ wie folgt:

Beschreibung

Verschlüsselter mobiler Datenträger

Die verschlüsselten mobilen Datenträger müssen mit dem Namen des Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum und einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt sind, beschriftet sein. Eine Datenkomprimierung ist zulässig, als Programm darf ausschließlich WINZIP verwendet werden. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken, es sind jedoch keine dazugehörigen EXE-Files mit zu übermitteln.

7. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden in der Tabelle „1. Satzarten im Überblick“ nach der Zeile mit der Satzart M08 die neuen Satzarten I11 und I12 eingefügt:

Satzart I11

SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)

Satzart I12

TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)

8. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „1. Satzarten im Überblick“ die Zeile mit den Satzart S01 durch folgende neue Satzart S11 ersetzt:

Satzart S11

Prüf- und Summensatz

9. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lautet in „2. Satzarten im Detail“ die Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten (DLB)“ wie folgt:

Feld

Pos.

Länge in Byte

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

4

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

10

10

alphanumerisch

 

Bettenführende Organisationseinheit - Positionsnummer

20

2

numerisch

 

Bettenführende Organisationseinheit - Funktionscode

22

8

numerisch

 

Bettenführende Organisationseinheit - Zugangsdatum

30

8

numerisch

 

Bettenführende Organisationseinheit - Zugangsuhrzeit

38

4

numerisch

1)

Bettenführende Organisationseinheit - Abgangsdatum

42

8

numerisch

1)

Bettenführende Organisationseinheit - Abgangsuhrzeit

50

4

numerisch

1)

Bettenführende Organisationseinheit - Abgangsart

54

1

numerisch

1)

1) Diese Datenfelder sind nur für Intensivbehandlungseinheiten und Intensivüberwachungseinheiten auszufüllen, für die eine Intensiv-Dokumentation (TISS-A/SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patientinnen und Patienten sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

10. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden in „2. Satzarten im Detail“ nach der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ die folgenden neuen Satzarten I11 und I12 eingefügt:

Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) 1)

Feld

Pos.

Länge
in Byte

Datenformat

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

Krankenanstaltennummer

4

6

alphanumerisch

Aufnahmezahl

10

10

alphanumerisch

Bettenführende Organisationseinheit – Positionsnummer

20

2

numerisch

Erhebungsdatum

22

8

numerisch

Akute Infektion bei Aufnahme

30

2

numerisch

Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert

32

1

numerisch

Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz

33

1

numerisch

Aufnahmegrund: Gastrointestinal

34

1

numerisch

Aufnahmegrund: Hämatologisch

35

1

numerisch

Aufnahmegrund: Kardiovaskulär

36

2

numerisch

Aufnahmegrund: Leber

38

1

numerisch

Aufnahmegrund: Metabolisch

39

1

numerisch

Aufnahmegrund: Neurologisch

40

1

numerisch

Aufnahmegrund: Renal

41

1

numerisch

Aufnahmegrund: Respiratorisch

42

1

numerisch

Aufnahmegrund: Schweres Trauma

43

1

numerisch

Aufnahmetyp

44

1

numerisch

Blutbild: Leukozyten (Minimum)

45

5

numerisch

Blutbild: pH-Wert

50

4

numerisch

Blutbild: Thrombozyten (Minimum)

54

4

numerisch

Chirurgie – Eingriff

58

2

numerisch

Chirurgischer Status

60

1

numerisch

Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion

61

1

numerisch

Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion

62

1

numerisch

Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion

63

1

numerisch

Herzfrequenz (Maximum)

64

3

numerisch

Koexistierende Erkrankungen

67

21

numerisch

Körpertemperatur (Maximum)

88

4

numerisch

Mechanische Beatmung

92

1

numerisch

Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2)

93

5

numerisch

Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2)

98

3

numerisch

Serum: Bilirubin (Maximum)

101

5

numerisch

Serum: Kreatinin (Maximum)

106

4

numerisch

Systolischer Blutdruck (Minimum)

110

3

numerisch

Therapeutische Maßnahmen (vor IBS)

113

3

numerisch

Zutransferierung

116

1

numerisch

1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.

Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) 1)

Feld

Pos.

Länge
in Byte

Datenformat

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

Krankenanstaltennummer

4

6

alphanumerisch

Aufnahmezahl

10

10

alphanumerisch

Bettenführende Organisationseinheit – Positionsnummer

20

2

numerisch

Erhebungsdatum

22

8

numerisch

Standard-Monitoring

30

1

numerisch

Labor

31

1

numerisch

Medikamente

32

1

numerisch

Verbandswechsel

33

1

numerisch

Drainagenpflege

34

1

numerisch

Atmungsmodus

35

1

numerisch

Atemwegszugang

36

1

numerisch

Tubus-/Stomapflege

37

1

numerisch

Atemtherapie

38

1

numerisch

Medikamente vasoaktiv

39

1

numerisch

Flüssigkeitsersatz massiv

40

1

numerisch

Katheter arteriell

41

1

numerisch

Monitoring hämodynamisch

42

1

numerisch

Katheter zentralvenös

43

1

numerisch

Reanimation kardiopulmonal

44

1

numerisch

Nierenersatztherapie

45

1

numerisch

Harnbilanzierung

46

1

numerisch

Diurese aktiv

47

1

numerisch

Hirndruckmessung

48

1

numerisch

Behandlung metabolischer Entgleisungen

49

1

numerisch

Ernährung enteral

50

1

numerisch

Ernährung parenteral

51

1

numerisch

Interventionen

52

1

numerisch

Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS

53

1

numerisch

Agitation und Delirium

54

1

numerisch

Assist kardial

55

1

numerisch

Assist pulmonal

56

1

numerisch

Hypothermie therapeutisch

57

1

numerisch

Lebersupport extrakorporal

58

1

numerisch

Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie

59

1

numerisch

1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.

11. In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in „2. Satzarten im Detail“ die Tabelle „Satzart S01 - Prüf- und Summensatz“ durch die folgende Tabelle „Satzart S11 – Prüf- und Summensatz“ ersetzt:

Satzart S11 - Prüf- und Summensatz

Feld

Pos.

Länge in Byte

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

1

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

8

6

alphanumerisch

 

Periode

14

1

alphanumerisch

 

Periodennummer

15

3

alphanumerisch

 

laufende Nummer

18

2

alphanumerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M01

20

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M02

30

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M03

40

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M04

50

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M05

60

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M06

70

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M07

80

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart M08

90

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11

100

10

numerisch

2)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12

110

10

numerisch

2)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I03

120

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01

130

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02

140

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03

150

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04

160

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01

170

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02

180

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03

190

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04

200

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05

210

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06

220

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07

230

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08

240

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09

250

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10

260

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11

270

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12

280

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13

290

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14

300

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15

310

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16

320

10

numerisch

1)

Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01

330

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02

340

10

numerisch

 

Anzahl der Fehlersätze

350

10

numerisch

 

Anzahl der Warningssätze

360

10

numerisch

 

Punkte LDF-Pauschale - Leistungskomponente

370

10

numerisch

1)

Punkte LDF-Pauschale - Tageskomponente

380

10

numerisch

1)

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten - Leistungskomponente

390

10

numerisch

1)

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten - Tageskomponente

400

10

numerisch

1)

Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben

410

10

numerisch

1)

Zusatzpunkte Intensiv

420

10

numerisch

1)

Zusatzpunkte Mehrfachleistungen

430

10

numerisch

1)

Punkte spezieller Bereiche (tageweise)

440

10

numerisch

1)

Summe Punkte total innerhalb LKF

450

10

numerisch

1)

Summe Punkte total außerhalb LKF

460

10

numerisch

1)

Kommentar

470

200

alphanumerisch

 

1) Diese Datenfelder sind von nichtlandesfondsfinanzierten Krankenanstalten nicht zu befüllen.

2) Diese Datenfelder sind zu befüllen, wenn die Satzarten I11 und I12 übermittelt werden.

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