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Änderung der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung


Published: 2012-03-29
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997607/nderung-der-kommunikations-erhebungs-verordnung.html

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104. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003-TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2011, wird verordnet:

Die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 365/2004, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:

1.

Quartalsstatistiken über Umsätze, Infrastruktur, Verkehrswerte und Anzahl der Kunden bzw. Anschlüsse mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl der öffentlichen Sprachtelefonie an festen Standorten,

2.

Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl der genutzten SIM-Karten von öffentlichen Mobilfunkdiensten,

3.

Quartalsstatistiken über Umsätze, Anzahl und Kapazitäten von Mietleitungen und Ethernetdiensten,

4.

Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Breitbandzugängen,

5.

Quartalsstatistiken über die Anzahl von Portiervorgängen,

6.

Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor.“

2. § 7 Abs. 2 lautet:

„(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:

1.

Statistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten, diese haben zu umfassen:

a)

Quartalswerte über die Umsätze aus Zugangsleistungen für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden),

b)

Quartalswerte über Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und nach Gesprächsdistanz (Inland Festnetz, Inland Mobilnetz, Ausland, Diensterufnummern),

c)

Quartalswerte über die Anzahl der Anschlüsse, unterschieden nach Anschlussart (POTS, ISDN, Mult-ISDN),

d)

Quartalswerte über die Anzahl der Kunden bzw. Anschlüsse mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl,

e)

Quartalswerte über die Gesprächsminuten am Festnetz- Endkundenmarkt, unterschieden nach Gesprächsdistanz (Inland Festnetz, Inland Mobilnetz, Ausland Diensterufnummern),

f)

Quartalswerte über die Entwicklung der Umsätze aus Originierung, Terminierung und Transit.

2.

Statistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben zu umfassen:

a)

Quartalswerte über den Gesamtumsatz aus Mobilfunk,

b)

Quartalswerte über die Gesprächsminuten des Mobilfunk –Endkundenmarktes,

c)

Quartalswerte über die Anzahl der SMS des Endkundenmarktes,

d)

Quartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM-Karten (2G/3G/4G, Prepaid/Postpaid),

e)

Quartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM Karten für M2M Dienste,

f)

Quartalswerte über das Datenvolumen Up- und Download am Mobilfunk-Endkundenmarkt.

3.

Statistiken über Mietleitungen, diese haben zu umfassen:

a)

Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Endkunden-Mietleitungen, unterschieden nach Datenrate,

b)

Quartalswerte über die Anzahl und Kapazitäten an nationalen Endkunden-Mietleitungen, unterschieden nach Datenrate,

c)

Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene, unterschieden nach Datenrate,

d)

Quartalswerte über die Anzahl und Kapazitäten aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene, unterschieden nach Datenrate.

4.

Statistiken über Breitbandzugänge, diese haben zu umfassen:

a)

Quartalswerte über die Anzahl an Endkundenbreitbandanschlüssen unterschieden nach Infrastruktur, Bündelvariante, Bandbreite und Produktgruppe (Privatkunden-/Nichtprivatkundenprodukte),

b)

Quartalswerte über die Umsätze aus Endkundenbreitbandanschlüssen, unterschieden nach Bündelvariante und Produktgruppe,

c)

Quartalswerte über Anzahl der am Vorleistungsmarkt angebotenen und zugekauften Breitbandanschlüsse, unterschieden nach Infrastruktur und Bitstream/Resale,

d)

Quartalswerte über die Umsätze aus am Vorleistungsmarkt angebotenen und zugekauften Breitbandanschlüssen.

5.

Statistiken über die Anzahl von Portiervorgängen, diese haben Quartalswerte über die Anzahl der Portiervorgänge, unterschieden nach Bereich (geografische Rufnummern, mobile Rufnummern, Diensterufnummern) sowie nach Anzahl Rufnummern und Anzahl Teilnehmer, zu umfassen.

6.

Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben zu umfassen:

a)

Quartalswerte über die Anzahl eigener Mitarbeiter und die Anzahl von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern,

b)

Jahreswerte über die Höhe der Investitionen in technische Infrastruktur, in Frequenzen sowie in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) im Telekommunikationssektor.

3. Die Anlagen 1 bis 7 werden durch die Anlagen 1 bis 6 zu dieser Verordnung ersetzt.

Bures