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Änderung der Einschätzungsverordnung


Published: 2012-07-13
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997380/nderung-der-einschtzungsverordnung.html

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251. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung)

Gemäß § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, wird verordnet:

Die Einschätzungsverordnung, BGBl. II Nr. 261/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 5 lautet:

„Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Die Anlage zur Einschätzungsverordnung wird wie folgt geändert:

2. Positionsnummer 01.01.02 lautet:

01.01.02

Mittelschwere, ausgedehnte Formen

20 – 40 %

20 – 30 %:

Bei länger dauerndem Bestehen; weitgehend begrenzt, mit funktionellen Beeinträchtigungen, trotz adäquater Therapie protrahierter Verlauf, Rezidiv. Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) bei länger dauerndem Bestehen. Rosazea, Rhinophym stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung. Akne schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Beeinträchtigungen.

40 %:

Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) mit generalisierenden Hauterscheinungen

3. Positionsnummer 02.01.02 lautet:

02.01.02

Funktionseinschränkungen mittleren Grades

30 – 40 %

Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd, radiologische Veränderungen, andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika, Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung (pseudoradikuläre Symptomatik)

30 %:
Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd, radiologische Veränderungen

andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika

40 %:
Rezidivierend und anhaltend, Dauerschmerzen eventuell episodische Verschlechterungen, radiologische und/oder morphologische Veränderungen

maßgebliche Einschränkungen im Alltag

4. Positionsnummer 02.01.03 lautet:

02.01.03

Funktionseinschränkungen schweren Grades

50 - 80%

50 %:
Radiologische Veränderungen und klinische Defizite

Maßgebliche Einschränkungen im Alltag

60%:
Chronischer Dauerschmerz mit episodischen Verschlechterungen

Einfache analgetische Therapie (NSAR) nicht mehr ausreichend

70 %:
Therapieresistente Instabilitätssymptomatik bei fortgeschrittenen Stadien eines Wirbelgleitens, Spinalkanalstenose mit Claudicatio spinalis (kurze Wegstrecke), schwere Skoliose mit erforderlicher Miederversorgung oder OP-Indikation

Postlaminektomie-Syndrom

80 %:

Zusätzliche Beeinträchtigungen wie chronischer neurogener Dauerschmerz, Opionidindikation

Indikationen für invasive Therapieverfahren einschließlich Schmerzschrittmacher (SCS) und Schmerzpumpen, Periduralkatheter

Lähmungserscheinungen mit Gangstörungen

Versteifung über mindestens mehrere Segmente

5. Positionsnummer 02.02.03 lautet:

02.02.03

Mit funktionellen Auswirkungen fortgeschrittenen Grades

50 – 70%

50 %:
Dauernde erhebliche Funktionseinschränkungen, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität, Notwendigkeit einer über mindestens 6 Monate andauernden Therapie

70 %:
Dauernde erhebliche Funktionseinschränkungen mit maßgeblichen Einschränkungen im Alltag, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität, Gehbehinderung

6. Positionsnummer 02.05.12 lautet:

02.05.12

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

60 – 100 %

Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung (Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung)

7. Positionsnummer 02.05.17 lautet:

02.05.17

Schnappende Hüfte

10 %

Kniegelenk

Funktionseinschränkungen im Kniegelenk als Folge von Knorpel-, Band- und Meniskusläsionen. Ausprägungen von Knorpelschäden geringeren, mittleren und schwereren Grades werden in der Einschätzung mitberücksichtigt.

8. Nach der Positionsnummer 02.07.02 wird folgende Positionsnummer 02.08 eingefügt:

02.08                Kleinwuchs

02.08.01

Proportionaler Kleinwuchs

30 – 40 %

Körpergröße zwischen 130 und 140 cm nach Abschluss des Längenwachstums

02.08.02

Dysproportionaler Kleinwuchs

50 – 60 %

Abhängig von Körpergröße und Dysproportion bei Kleinwuchs unter 130 cm

9. Positionsnummer 03.01.02 lautet:

03.01.02

Intelligenzminderung mit geringen bis mäßigen sozialen Anpassungsstörungen

30 – 40 %

Anamnestisch leichte Anpassungsstörung

Probleme in der Ausbildung

Unabhängigkeit in der Selbstversorgung, im Alltagsleben

10. Positionsnummer 03.01.03 lautet:

03.01.03

Intelligenzminderung mit maßgeblichen Anpassungsstörungen

50 – 80 %

50-70 %:
Manifeste Probleme bei der Alltagsbewältigung

Ungelernte Arbeiten

Vollständige Unabhängigkeit eher selten

70-80 %:

Manifeste Probleme bei der Alltagsbewältigung, betreute Arbeitsformen

Alleine leben nur eingeschränkt möglich, deutliche Probleme bei der Alltagsbewältigung, Eigenversorgung nur unter Aufsicht, Anleitung, Hilfe durch externe Betreuer/Angehörige notwendig

11. Positionsnummer 03.03.01 lautet:

03.03.01

Dementielle Defizite leichter Ausprägung

10 – 40 %

30 – 40 %:
Diagnose muss verifiziert sein

Neugedächtnisstörung, leichte Schwierigkeiten im Lösen komplexer Aufgaben, im psychopathologischen Status stabil

Geringfügige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

12. Positionsnummer 03.05.06 lautet:

03.05.06

Schweren Grades

80 – 100 %

80 – 90%:

Psychopathologisch schwere Persönlichkeitsveränderungen, hochgradig ausgeprägter sozialer Rückzug, stark verminderter Antrieb

Gleichbleibende Tätigkeiten trotz wiederholter, regelmäßiger Anleitung während des gesamten Tagesverlaufes nicht durchgängig möglich

100 %:

Schwere affektive Persönlichkeitsveränderungen, soziale Isolation, Antriebsverlust

13. Positionsnummer 03.06.02 lautet:

03.06.02

Depressive Störungen mittleren Grades Manische Störung mittleren Grades

50 – 70 %

50%:
Depression: Leistungsfähigkeit und soziale Kontakte schwer aufrecht zu erhalten

Manie: Während der Phasen Arbeitsleistung und soziale Funktionsfähigkeit vollständig unterbrochen

70%:
Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt
Keine Vollständige Remission trotz adäquater Therapie

14. Positionsnummer 03.07.01 lautet:

03.07.01

Leichte Verlaufsform

10 – 40 %

10 – 20 %:
Psychopathologisch stabil, Medikation im Schub, Akut psychotisches Zustandsbild in der Anamnese (z.B. drogeninduzierte Psychose)

30 %:
Psychopathologisch stabil, Intervalltherapien, Residualzustand mit geringen Auffälligkeiten, im Alltagsleben voll integriert

40 %:
Psychopathologisch auffällig (beginnende Störung des formalen Denkens, gelegentlich Wahninhalt und Negativsymptomatik) trotz Dauertherapie

Mäßige soziale Beeinträchtigung im Alltag gering eingeschränkt

15. Positionsnummer 03.07.02 lautet:

03.07.02

Mittelschwere Verlaufsform

50 – 70 %

50 %:
Mindestens zwei psychotische Zustandsbilder in den letzten 1,5 Jahren, Psychotische Symptome im Status, psychopathologisch instabil (Störung des formalen Denkens, Wahninhalte und Negativsymptomatik) trotz Dauertherapie. Soziale Integration im Alltag deutlich herabgesetzt

60 %:
Durchgängig geringe Belastbarkeit in allen Lebensbereichen, soziale Isolation, sozialer Abstieg

70 %:
Langjährige Anamnese, hochdosierte Therapie, affektive Zusatzerkrankungen, kognitiv höhergradig beeinträchtigt (Orientierung, Merkfähigkeit), schwere und durchgängig soziale Beeinträchtigung

16. Positionsnummer 03.08.01 lautet:

03.08.01

Suchterkrankung mit leichten körperlichen und psychischen Veränderungen

10 – 40 %

10 % – 20 %:
Abhängigkeit liegt vor, 1 bis 2 klinische Suchtkriterien, Therapie und Medikation fallweise, sozial integriert

30 %:
Abhängigkeit liegt vor, 3 bis 4 klinische Suchtkriterien, Therapie und Medikation, sozial integriert, Leistungsfähigkeit erhalten

40 %:
Wie bei 30%, aber ein stationärer Entzug innerhalb der letzten 2 Jahre, Probleme im sozialen Umfeld, mäßige soziale Beeinträchtigung, kontrolliertes Suchtverhalten, Substitutionstherapie

17. Positionsnummer 05.04.05 entfällt.

18. Die Positionsnummern 07.04.04 bis 07.04.06 lauten:

07.04.04

Chronische Darmstörungen leichten Grades ohne chronischen Schleimhautveränderungen

10 – 20 %

 

Mit geringen Auswirkungen, geringe Beschwerden (Reizdarmsymptomatik)

Keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, seltene Durchfälle leichten Grades, ohne chronische Schleimhautveränderungen

 

07.04.05

Chronische Darmstörungen mittleren Grades mit chronischen Schleimhautveränderungen

30 – 40%

 

30 %:
Häufige rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

40 %:
Häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen, mittelschwere Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

 

07.04.06

Chronische Darmstörungen schweren Grades mit schweren chronische Schleimhautveränderungen

50 – 60 %

 

Tägliche, auch nächtliche Durchfälle, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwere Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

19. Positionsnummer 07.05.08 entfällt.

20. Positionsnummer 07.07.03 entfällt.

21. Positionsnummer 09 samt Überschrift lautet:

09 ENDOKRINES SYSTEM

Der Grad der Behinderung bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion ist von den Auswirkungen dieser Störungen an den einzelnen Organsystemen abhängig.

Sofern im Abschnitt 09 keine Einschätzung vorgesehen ist, sind die funktionellen Defizite unter den jeweiligen Abschnitten, bei gesicherter Diagnose ohne wesentliche funktionelle Defizite mit 10 % einzuschätzen.

Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich alleine noch keinen Grad der Behinderung.

Übergewicht (Adipositas) an sich bedingt keine Einschätzung. Ist das Übergewicht gravierend (BMI > 40) und mit funktionellen Einschränkungen verbunden, sind diese abhängig von den Einschränkungen unter den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen.

Maligne Formen sind unter Abschnitt 13 einzuschätzen. Liegen zusätzlich psychische Funktionseinschränkung vor, sind diese gesondert unter Abschnitt 03 einzuschätzen. „

22. Positionsnummer 09.01 samt Überschrift lautet:

09.01              Endokrine Störung

Endokrine Organe sondern ihr Sekret (Hormone) nach innen, direkt ins Blut ab. Funktionell zu unterscheiden sind Über- und Unterfunktionen, die abhängig vom Ausmaß und Wirkmechanismus in den einzelnen Organsystemen zu komplexen funktionellen Einschränkungen führen. Sie werden durch ein Überangebot oder einen Mangel an Hormonen ausgelöst. Sind diese Symptome in typischer Weise kombiniert, spricht man von Syndromen

Die Steuerung der Hormonabgabe (endokrine Sekretion) erfolgt durch aktivierende und hemmende (neuro)sekretorische Überträgerstoffe.

Das Ausmaß der meist komplexen, mehrere Organsysteme betreffenden Erkrankung und demnach die Höhe des Grades der Behinderung, wird von der Wirkung auf die Endorgane und der möglichen medikamentösen Behandlung (hormonelle Substitution bzw. Inhibition) bestimmt.

Die häufigste endokrine Erkrankung – Diabetes mellitus – wird unter 09.02 hinsichtlich Einschätzungs- und Abgrenzungskriterien im Detail abgebildet.

Die Funktionseinschränkungen aller anderen endokrinen Drüsen (wie beispielsweise Schilddrüsenerkrankungen, Adrenogenitales Syndrom, Kleinwuchs, Nebennieren- und Nebenschilddrüsenerkrankungen, Hypophysenerkrankungen, Pankreaserkrankungen und hormonelle Störungen der Sexualorgane) wären entsprechend der Funktionseinschränkungen und Therapiemöglichkeiten einzuschätzen. „

23. Die Positionsnummern 09.01.01 bis 09.01.04 lauten:

09.01.01

Endokrine Störungen leichten Grades

10 - 40 %

Wenn therapeutische Maßnahmen die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen gewährleisten

10 – 20%:

Medikamentöse Substitution/Inhibition gut einstellbar. Keine bis geringste Entgleisungswahrscheinlichkeit. Subjektive Wahrnehmbarkeit bei beginnender medikamentöser Überdosierung/Unterdosierung der Substitutions-, Inhibitionstherapie ist sehr gut. Die Erkrankung ist weitgehend stabil, Alltagsleben ist weitestgehend ungehindert möglich, Freizeitgestaltung ist nicht oder wenig eingeschränkt

30 – 40%:

Medikamentöse Substitution/Inhibition gut einstellbar. Geringe Entgleisungswahrscheinlichkeit. Subjektive Wahrnehmbarkeit bei beginnender medikamentöser Überdosierung/Unterdosierung der

Substitutions-, Inhibitionstherapie ist gut bis mäßig. Die Erkrankung ist weitgehend stabil, Alltagsleben ist weitgehend ungehindert möglich, Freizeitgestaltung ist gering eingeschränkt

09.01.02

Endokrine Störungen leichten Grades bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

50 %

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine strikte Überwachung wegen eingeschränkter Selbstwahrnehmung bei Entgleisungssituationen und in der Regel wesentlich instabilerer Krankheitssituation und generell instabiler Stoffwechsel- und Hormonsituation erforderlich

Strikte und genaue Einhaltung therapeutischer Maßnahmen ist besonders wichtig, um akuten Entgleisungen und Spätfolgen während der besonders vulnerablen Phase der Entwicklung zu vermeiden. Entgleisungen äußern sich rasch und/oder ohne Vorankündigung, sodass eine engmaschige Überwachung erforderlich ist

09.01.03

Endokrine Störungen mittleren Grades

50 – 70 %

Regelmäßige therapeutische Maßnahmen sind notwendig, die Erkrankung ist auf hohem Niveau stabil, mäßige bis höhere Wahrscheinlichkeit für Entgleisungssituationen, Alltagsbewältigung ist selbständig möglich, jedoch mittelgradig eingeschränkt, Freizeitgestaltung eingeschränkt

09.01.04

Endokrine Störungen schweren Grades

80 – 100 %

Regelmäßige engmaschige therapeutische Maßnahmen sind notwendig, die Erkrankungsintensität liegt auf hohem bis höchstem Niveau, hohe Gefahr einer Entgleisungssituation und/oder rascher Verlauf, Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung, Lebensqualität und Freizeitverhalten deutlich eingeschränkt

24. Positionsnummer 09.03 samt Überschrift sowie die Positionsnummern 09.03.01 bis 09.03.04 lauten:

„09.03                Stoffwechselstörung

Stoffwechselstörungen sind angeborene oder genetisch bedingte Störungen der Stoffwechselvorgänge, die ab Geburt objektivierbar sind oder zu einem späteren Zeitpunkt manifest werden.

Der grundsätzlich pathogene Mechanismus ist ein Enzymdefekt, der zu einer krankhaften Anhäufung des entsprechenden Substrates oder zu einem Mangel an Stoffwechselprodukten führt und in weiterer Folge klinische Symptome verursacht. Eine Anhäufung von Substraten kann zu Intoxikationen, Enzyminhibition, Akkumulation oder Aktivierung alternativer Stoffwechselwege führen. Der Mangel führt zu Stoffwechseldefiziten.

Stoffwechselstörungen sind komplexe, selten auftretende Erkrankungen, die der Diagnostik und Therapie einer Fachabteilung bedürfen. Die Schwere der Erkrankung und damit die Höhe des Grades der Behinderung werden durch die bestehenden Funktionseinschränkungen sowie der erforderlichen Therapien bestimmt.

09.03.01

Stoffwechselstörungen leichten Grades

10 – 40 %

Wenn therapeutische Maßnahmen die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen gewährleisten. Je umfassender die Therapiemaßnahmen desto höher die Einschätzung.

10 – 20%:

Ausschließlich diätetische Maßnahmen ermöglichen die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen. Die Erkrankung ist weitgehend stabil. Arbeits- und Alltagsleben ist weitgehend ungehindert möglich. Freizeitgestaltung ist nicht oder wenig eingeschränkt.

30 – 40%:

Zusätzliche therapeutische Maßnahmen sind notwendig, um die Körperfunktionen aufrecht zu halten. Die Erkrankung ist weitgehend stabil. Arbeits- und Alltagsleben ist weitgehend ungehindert möglich. Freizeitgestaltung ist nicht oder wenig eingeschränkt.

09.03.02

Stoffwechselstörungen leichten Grades bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

50 %

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine strikte Diäteinhaltung und/oder eine strikte Einhaltung ergänzender therapeutischer Maßnahmen besonders wichtig, um Spätfolgen, rapide Verschlimmerung während der besonders vulnerablen Phase der Entwicklung zu vermeiden. Stoffwechselentgleisungen äußern sich oftmals rasch und ohne Vorankündigung, sodass eine engmaschige Überwachung erforderlich ist.

09.03.03

Stoffwechselstörungen mittleren Grades

50 – 70 %

Diätetische und regelmäßige therapeutische Maßnahmen sind notwendig. Die Erkrankung ist auf hohem Niveau stabil. Arbeitsleben ist eingeschränkt auf mäßig anspruchsvolle und/oder mittelschwere Tätigkeiten. Alltagsbewältigung ist selbständig möglich. Freizeitgestaltung eingeschränkt.

09.03.04

Stoffwechselstörungen schweren Grades

80 – 100 %

Diätetische und regelmäßige therapeutische Maßnahmen sind notwendig. Die Erkrankungsintensität liegt auf hohem bis höchstem Niveau. Das Arbeitsleben ist stark eingeschränkt, gehäufte Krankenstände, notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz. Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung. Lebensqualität und Freizeitverhalten deutlich eingeschränkt.

25. Die Positionsnummern 09.04 bis 09.07 entfallen.

26. Die Positionsnummern 10.02.02 und 10.02.03 entfallen.

27. Die Positionsnummer 10.03 samt Überschrift lautet:

10.03                Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes

Hodgkin Lymphome

10.03.01

Morbus Hodkin-Lymphome bei laufender Therapie

60 – 100 %

Die Höhe der Einschätzung ist abhängig vom Allgemeinzustand und von den funktionellen Defiziten

10.03.02

Morbus Hodgkin in Vollremission für 3 Jahre

50 %

Danach ist eine Einschätzung entsprechend der verbliebenen funktionellen Defizite vorzunehmen

Non Hodgkin Lymphome

10.03.03

Non Hodgkin Lymphome mit geringer Auswirkung

30 – 40 %

Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz

10.03.04

Non Hodgkin Lymphome unter laufender Therapie

50 – 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz

Akute Leukämien

10.03.05

Akute Leukämie mit geringen Auswirkungen

30 – 40 %

Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine Progredienz, akute Leukämien in kompletter Remission

10.03.06

Akute Leukämie mit mittel- bis schwergradigen Auswirkungen

50 – 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz

60 – 100 %:

Akute Leukämien bei laufender Therapie

Myeloproliferative Erkrankungen

10.03.07

Myeloproliferative Erkrankungen mit leichten Auswirkungen

30 – 40 %

Unter dieser Position sind beispielsweise Polycythämien, Thrombocythämien, Osteomyelofibrose und chronisch myeloische Leukämie einzuschätzen, keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine wesentliche Progredienz

10.03.08

Myeloproliferative Erkrankungen mit mittel- bis schwergradigen Auswirkungen

50 – 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz

Plasmozytom

10.03.09

Plasmozytom mit leichten bis mäßigen Auswirkungen

30 – 40 %

Keine wesentlichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz

10.03.10

Plasmozytom mit ausgeprägten bis schweren Auswirkungen

50 – 100 %

Abhängig vom Allgemeinzustand, Ausmaß der Skelettveränderungen, Nierenschädigung und Schmerzen

Milzverlust

10.03.11

Leichte bis mäßige funktionelle Folgen

10 %

10.03.12

Leichte bis mäßige funktionelle Folgen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

20 %

Immundefekte

10.03.13

Leichte Immundefekte

10 – 40 %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen

10.03.14

Mittelgradige Immundefekte

50 – 70 %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte außergewöhnliche Infektionen, atypische Pneumonien

10.03.15

Schwere Immundefekte

80 – 100 %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte außergewöhnliche Infektionen, atypische Pneumonien, Lymphadenopathiesyndrom, Stadium A und B – asymptomatische bis milde Symptome, trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen, trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, wiederholte außergewöhnliche Infektionen, deutliche verminderter Allgemeinzustand und Leistungsabfall

28. Die Positionsnummern 10.04 bis 10.08 entfallen.

29. Die Positionsnummer 12.03.01 lautet:

12.03.01

Leichte bis mittelgradige Gleichgewichtsstörungen

10 – 40 %

Einschätzungsrelevant ist immer der klinische Befund. Normabweichungen in apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungen alleine ergeben keine Einschätzung

10 %:

Beschwerdefrei, Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen, wie Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, bei leichten Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung

Leichte Unsicherheit, geringer Schwindel bei höheren Belastungen wie Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegung

Stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinung (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen wie Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit rascher Körperbewegung

Morbus Meniere mit ein bis zwei Anfällen pro Jahr

20 %:

Leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinung wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritt bei alltäglichen Belastungen

Stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinung bei höheren Belastungen

Leichte Abweichung bei den Geh- und Stehversuchen erst bei höherer Belastungsstufe

30 – 40 %:

Stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinung mit Fallneigung bei alltäglichen Belastungen

Heftiger Schwindel mit vegetativen Erscheinungen (Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen

Deutliches Abweichen bei den Geh- und Stehversuchen bereits bei niedriger Belastungsstufe

Morbus Meniere häufigere Anfälle, je nach Schweregrad

30. Die Positionsnummern 13.02.01, 13.02.02 und 13.03.01 erhalten die Bezeichnungen 13.01.03, 13.01.04 und 13.01.05.

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