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Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten


Published: 2015-11-26
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997066/nderung-der-verordnung-ber-die-aufstellung-von-durchschnittsstzen-fr-werbungskosten.html

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382. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 240/2015 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Z 11 wird der Betrag „5 000 Euro“ durch den Betrag „10 000 Euro“ ersetzt.

2. Der bisherige Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Bei Expatriates gemäß § 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag.“

3. § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) § 1 Z 11 und § 4 Abs. 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 382/2015, sind anzuwenden, wenn

1.

die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung 2016,

2.

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2015 enden.“

Schelling