Published: 2015-12-07
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997031/bereinkommen-zwischen-den-im-rat-vereinigten-mitgliedstaaten-der-europischen-union-ber-den-schutz-von-verschlusssachen%252c-die-im-interesse-der-europis.html
Key Benefits:
183. Übereinkommen zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden
[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Art. 13 Abs. 1 des Übereinkommens wurde am 8. Juli 2011 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist dieses Übereinkommen gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 mit 1. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Das gegenständliche Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 202 vom 08.07.2011 S. 13, veröffentlicht.
Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet:
Die Kundmachung aller Sprachfassungen dieses Übereinkommens mit Ausnahme der deutschen hat durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres zu erfolgen.
Ostermayer