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Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)


Published: 2013-01-14
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996792/nderungen-der-anlagen-a-und-b-zum-europischen-bereinkommen-ber-die-internationale-befrderung-gefhrlicher-gter-auf-der-strae-%2528adr%2529.html

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13. Änderungen der Anlagen A und B1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 2. Oktober 2012, C.N.566.2012.TREATIES-XI.B.14 wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten:

 

[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

 

In der französischen Fassung und der deutschen Übersetzung wurden die Dokumente ECE/TRANS/WP.15/213 (Stammfassung), ECE/TRANS/WP.15/213/Corr.1 (Korrekturen), ECE/TRANS/WP.15/213/Corr.2 (Korrekturen, französische Fassung), ECE/TRANS/WP.15/213/Add.1 (Ergänzungen) und ECE/TRANS/WP.15/213/Add.1/Corr.1 (Korrekturen zu den Ergänzungen) sowie ECE/TRANS/WP.15/217 Annex II (redaktionelle Korrekturen) zusammengeführt. Mit ECE/TRANS/WP.15/213/Corr.1 zurückgenommene Änderungen sind nicht enthalten, bzw. wurden durch die Ergänzungen in ECE/TRANS/WP.15/213/Add.1 ersetzt. Folgeänderungen erscheinen unter dem jeweils zu ändernden Absatz (in der französischen Originalfassung im Anschluss an die Hauptänderung).

 

Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2012/45/EU zur zweiten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 332 vom 4.12.2012 S. 18, hinsichtlich des Anhangs I.1 umgesetzt.

Faymann