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Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 und des Bewertungsgesetzes 1955


Published: 2013-04-17
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996581/nderung-des-umsatzsteuergesetzes-1994-und-des-bewertungsgesetzes-1955.html

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63. Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Bewertungsgesetz 1955 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird wie folgt geändert:

In § 28 Abs. 39 Z 4 wird die Wortfolge „30. Juni 2013“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2013“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des Bewertungsgesetzes 1955

Das Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird wie folgt geändert:

1. In § 30 Abs. 7 werden folgende Wortfolgen ersetzt:

„Schafe und Ziegen:“ durch „Schafe:“

„Lämmer und Kitze bis sechs Monate 0,05°VE“ durch „Lämmer bis sechs Monate 0,02°VE“

„Schafe und Ziegen sechs Monate bis ein Jahr 0,1°VE“ durch „Schafe sechs Monate bis ein Jahr 0,1°VE“

„Schafe und Ziegen über ein Jahr 0,2°VE“ durch „Schafe über ein Jahr 0,15°VE“; folgende Wortfolgen werden vor dem Wort „Schweine“ eingefügt:

„Ziegen:

Ziegen sechs Monate bis ein Jahr 0,05°VE

Ziegen über ein Jahr 0,12°VE“

2. In § 86 Abs. 14 wird nach der Wortfolge „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2012,“ die Wortfolge „ sowie § 30 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2013,“ eingefügt.

Fischer

Faymann