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Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung


Published: 2013-06-11
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996455/geltungsbereich-des-bereinkommens-ber-feuchtgebiete%252c-insbesondere-als-lebensraum-fr-wasser--und-watvgel%252c-von-internationaler-bedeutung.html

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147. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Notifikation des folgenden Ramsar-Gebietes gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung1

 

Ramsar-Gebiet „Wilder Kaiser“

Das Ramsar-Gebiet „Wilder Kaiser“ erstreckt sich zum überwiegenden Teil auf einem Teil des bestehenden Naturschutzgebietes Kaisergebirge, LGBl. Nr. 21/1963.

 

Es liegt auf den Flächen der Gemeinden Kufstein, St. Johann in Tirol, Ellmau, Going, Kirchdorf in Tirol und Scheffau und erstreckt sich von einer Höhe von 480 m bis zu einer Höhe von 2344 m an der Ellmauer Halt.

Ausgehend von der Walleralm im Nordwesten erstreckt sich das Gebiet ostnordostwärts entlang des nördlichen Abfalls des Zettenkaiserkopfes und des Scheffauer in Richtung Talofen, von dort ostnordostwärts das Grobtal querend zum Hohen Winkel. Von dort ostnordöstlich zur Griesner Alm und entlang des Kaiserbachtales bis zur Griesenau. Von dort schwenkt die Abgrenzung nach Süden, unter Aussparung der Mittereralm durch den Kreidegraben bis zur Schusteralm. Weiter in Richtung Nordwesten zum Kreideboden, von dort Richtung Südosten zur Maukalm, westsüdwestwärts zur Maukspitze Richtung Südosten zum Gamskögerl, Richtung Westen zum Gildensteig, diesem nach Süden bis zum Brennenden Palven folgend, dann westwärts über die Gaudeamushütte zur Gruttenhütte, entlang des Gruttenweges über Länggries, nordwärts zur Wegscheid Hochalm Richtung Schneekar, dann westsüdwest zur Kaiseralm, Kaiser Niederalm. Von dort Richtung Nordwesten zur Steiner Hochalm, von dort etwa 500 m südlich, wo die Abgrenzung einen Knick nach Westen zur Hölzentalalm macht und von dort nach Norden zurück zur Walleralm. Nahe der Gaudeamushütte schließt sich der südöstliche Teil des Ramsar-Gebietes, der nicht mehr zum Naturschutzgebiet Kaisergebirge gehört, an. Die Abgrenzung verläuft in östlicher Richtung zur Oberen Regalm, weiter zum Schleierfall, den Diebsöfen, Grandneralm bis zum Gscheuerkopf. Von dort nach Norden zum Altmoser Graben, weiter nach Süden zum Gscheuergraben, wiederum nach Norden Richtung Schusteralm, südlich zur Metzgeralm, nach Osten zur Bacheralm, zur Hautzenalm, von dort nach Süden zur Gmailkapelle, weiter südlich zur Einsiedelei und von dort nach Norden zum Schatterberg. Nun geht die Abgrenzung nach Westen entlang des Kammes des Niederen Kaisers bis zum südwestlichen Ausläufer des Gscheuerkopfes, weiter nach Süden bis zum Grandner, den Rettenbach entlang nach Norden bis 100m südlich der Kote 811, von dort nach Süden zum Wirtshaus Römerhof, nach Westen Richtung Hüttling und dann nach Norden zum Hüttlingberg. Von dort nach Osten zum Aschauer Bach, die Niedere Regalm und die Graspoint Niederalm aussparend um den Scheiblberg zum Tannbichlbach. Das sich von dort etwa 1 km nach Süden erstreckende Bachtal zählt ebenfalls zum Ramsar Gebiet. Weiter erstreckt sich das Gebiet um den Grünberg nach Westen zum Hausbach und diesem nach Norden folgend zurück zur Gaudeamushütte.

 

Die Ermächtigung zur Abgabe dieser Notifikation wurde vom Bundespräsidenten am 18. März 2013 unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das obgenannte Gebiet wurde mit 8. April 2013 in die Liste der „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“ aufgenommen.

Faymann