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Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr - Protokoll "Verkehr"


Published: 2013-07-12
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996337/geltungsbereich-des-protokolls-zur-durchfhrung-der-alpenkonvention-von-1991-im-bereich-verkehr---protokoll-%2522verkehr%2522.html

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183. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten hat die Europäische Union am 25. Juni 2013 ihre Genehmigungsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ (BGBl. III Nr. 234/2002 idF BGBl. III Nr. 108/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 37/2013) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehende Erklärung abgegeben:

Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher sind alle Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ oder „die Gemeinschaft“ im Wortlaut des Protokolls, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ oder „die Union“ zu lesen.

Faymann