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Änderung des Strafgesetzbuches


Published: 2013-07-29
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996298/nderung-des-strafgesetzbuches.html

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134. Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im § 278a entfällt in der Z 2 die Wendung „oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“.

2. Im § 278d Abs. 1 wird die Wendung „von sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ durch die Wendung „von einem bis zu zehn Jahren“ ersetzt und entfällt der letzte Satz.

3. Im § 278d wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer Vermögenswerte für

1.

eine andere Person, von der er weiß, dass sie Handlungen nach Abs. 1 begeht, oder

2.

ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung, von der er weiß, dass sie darauf ausgerichtet ist, Handlungen nach Abs. 1 zu begehen,

bereitstellt oder sammelt.“

4. Im § 278d Abs. 2 wird der Verweis auf „Abs. 1“ durch den Verweis auf „Abs. 1 oder Abs. 1a“ ersetzt.

Fischer

Faymann