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IFI-Beitragsgesetz 2015


Published: 2015-12-21
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995972/ifi-beitragsgesetz-2015.html

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145. Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an der zehnten Wiederauffüllung der Mittel des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit 16 Millionen EUR (IFAD-10).

§ 2. Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16 178,6 US-Dollar im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-KE).

§ 3. Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann