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Änderung betreffend Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen so...


Published: 2015-12-22
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995967/nderung-betreffend-lehrplne-fr-den-alevitischen-religionsunterricht-an-volksschulen%252c-hauptschulen%252c-neuen-mittelschulen%252c-allgemein-bildenden-hher.html

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447. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen sowie berufsbildenden höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen sowie berufsbildenden höheren Schulen, BGBl. II Nr. 14/2014, in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015, wird wie folgt geändert:

Der Einleitungsteil des § 2 lautet:

„Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2015/16 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:“

Heinisch-Hosek