Published: 2013-11-19
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995897/betriebliche-vorsorgekassen-formbltterverordnung--bvk-fblv.html
Key Benefits:
353. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Betrieblichen Vorsorgekassen sowie für die Rechenschaftsberichte der Veranlagungsgemeinschaft (Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung – BVK-FBlV)
Auf Grund des § 40 Abs. 3 des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes – BMSVG, BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 184/2013, wird verordnet:
§ 1. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.
§ 2. Der Rechenschaftsbericht jeder Veranlagungsgemeinschaft ist entsprechend der Gliederung in der Anlage 2 zu erstellen.
§ 3. Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden.
Ettl Kumpfmüller