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Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen


Published: 2014-01-27
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995662/lehrplne-fr-den-alevitischen-religionsunterricht-an-volksschulen%252c-hauptschulen%252c-neuen-mittelschulen-und-den-unterstufen-allgemeinbildender-hherer-.html

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14. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

 

1.

Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen

Anlage 1

   

2.

Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

Anlage 2

 

Heinisch-Hosek