Published: 2014-02-19
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995622/nderung-der-sachbezugswerteverordnung.html
Key Benefits:
29. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird
Zu § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2013, wird verordnet:
Die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 396/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „600“ durch den Betrag „720“ ersetzt.
2. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „300“ durch den Betrag „360“ ersetzt.
3. In § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 4 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 29/2014 sind anzuwenden, wenn
1. |
die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 für Zeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden. |
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2. |
die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmals für Lohnzahlungszeiträume die nach dem 28. Februar 2014 enden.“ |
Spindelegger