Advanced Search

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika


Published: 2014-03-10
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995594/geltungsbereich-des-bereinkommens-der-vereinten-nationen-zur-bekmpfung-der-wstenbildung-in-den-von-drre-und-oder-wstenbildung-schwer-betroffenen-lnder.html

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

44. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (BGBl. III Nr. 139/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/2010) hinterlegt:

 

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Estland1

8. Februar 2012

Südsudan

17. Februar 2014

 

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kanada gem. Art. 38 Abs. 2 des Übereinkommens seinen Rücktritt vom Übereinkommen mit Wirksamkeit vom 28. März 2014 erklärt.

Ostermayer