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Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino zur Einbeziehung der Republik Bulgarien und Rumäniens...


Published: 2014-03-27
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Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino zur Einbeziehung der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union

 

[Protokoll in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

 

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 5 mit 1. Februar 2008 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 325 vom 11.12.2007 S. 84, veröffentlicht.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union, werden die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Protokolls dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.

Ostermayer