Advanced Search

Änderung der Zuteilungsregelverordnung


Published: 2014-04-28
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995490/nderung-der-zuteilungsregelverordnung.html

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

92. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Zuteilungsregelverordnung geändert wird

Auf Grund des § 23 des Emissionszertifikategesetzes 2011, BGBl. I Nr. 118/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Zuteilungsregeln für die Handelsperioden ab 2013 (Zuteilungsregelverordnung – ZuRV), BGBl. II Nr. 465/2011, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 18 wird folgender § 19 samt Überschrift angefügt:

„Inkrafttreten

§ 19. Die Anhänge 1 und 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 92/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

2. In Anhang 1 Abschnitt 1 Z 1 wird in der Tabelle in den Einträgen zu den Produkt-Referenzwerten „Gips“ und „Getrockneter Sekundärgips“ jeweils in der vierten Spalte das Wort „Nein“ durch die Wortfolge „Ja (ab 2014)“ ersetzt.

3. In Anhang 1 Abschnitt 1 Z 2 wird in der Tabelle im Eintrag zum Produkt-Referenzwert „Mineralwolle“ in der vierten Spalte das Wort „Nein“ durch das Wort „Ja“ ersetzt.

4. In Anhang 1 Abschnitt 1 Z 2 wird in der Tabelle im Eintrag zum Produkt-Referenzwert „Gipskarton“ in der vierten Spalte das Wort „Nein“ durch die Wortfolge „Ja (ab 2014)“ ersetzt.

5. In Anhang 2 Z 1 lit. b wird in der Tabelle nach Eintrag 2613 folgender Eintrag eingefügt:

 

2614

Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

6. In Anhang 2 Z 2 erhält die Tabelle folgende Fassung:

 

PRODCOM

Bezeichnung

15311230

Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus Kartoffeln, nicht zubereitet oder haltbar gemacht

15311250

Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren

15331427

Konzentrierte Tomaten

155120

Milch und Rahm in fester Form

155153

Casein

155154

Lactose und Lactosesirup

15515533

Molke in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form, auch gesüßt

15841100

Kakaomasse

15841200

Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

15841300

Kakaopulver, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

15891333

Backhefen, getrocknet

24111150

Wasserstoff (einschließlich Herstellung von Wasserstoff in Kombination mit Synthesegas)

24111160

Stickstoff

24111170

Sauerstoff

243021

Zubereitete Pigmente, Trübungsmittel, Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte

24621030

Gelatine und ihre Derivate

26821400

Künstlicher Graphit, kolloider oder halbkolloider Graphit und Zubereitungen auf der Grundlage von Graphit

26821610

Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen

26821620

Geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt

28401133

Freiformschmiedestücke aus Stahl, Wellen

7. In Anhang 2 Z 3 werden in der Tabelle nach Eintrag 2640 folgende Einträge eingefügt:

 

2653

Herstellung von gebranntem Gips

2662

Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau

 

Rupprechter