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Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe


Published: 2014-07-03
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995364/geltungsbereich-des-fakultativprotokolls-zum-bereinkommen-gegen-folter-und-andere-grausame%252c-unmenschliche-oder-erniedrigende-behandlung-oder-strafe.html

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123. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Mosambik am 1. Juli 2014 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. III Nr. 190/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 36/2014) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls am 24. Februar 2014 auf die Insel Man ausgedehnt.

Ostermayer