Published: 2014-09-01
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995247/bereinkommen-des-europarats-zur-verhtung-und-bekmpfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-huslicher-gewalt.html
Key Benefits:
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 2013 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 75 Abs. 3 mit 1. August 2014 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder angenommen:
Albanien, Andorra1, Bosnien und Herzegowina, Dänemark1 (ohne Färöer und Grönland), Italien, Montenegro, Portugal, Serbien1, Spanien1, Türkei.
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden hinterlegt:
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde: |
Frankreich1 |
4. Juli 2014 |
Malta1 |
29. Juli 2014 |
Schweden1 |
1. Juli 2014 |
Faymann