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Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften


Published: 2014-09-04
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995242/geltungsbereich-des-europischen-rahmenbereinkommens-ber-die-grenzberschreitende-zusammenarbeit-zwischen-gebietskrperschaften.html

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165. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Zypern am 18. Dezember 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (BGBl. Nr. 52/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 87/2013) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 gemäß Art. 2 Abs. 2 abgegeben.

Ferner hat Zypern am 17. Juli 2014 gemäß den Bestimmungen des Art. 3 Abs. 5 des Rahmenübereinkommens, nach seiner Rechtsordnung den Innenminister oder eine von ihm autorisierte Person als zuständige Behörde zur Ausübung der Kontrolle, Aufsicht oder Überwachung in Bezug auf die Gebietskörperschaften, sowohl für die Umsetzung des Rahmenübereinkommens als auch dessen Protokolle, benannt.

Ostermayer