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Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständig...


Published: 2016-02-04
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2994821/-geltungsbereich-der-multilateralen-vereinbarung-m292-nach-abschnitt-1.5.1-adr-ber-die-befrderung-von-beschdigten-lithium-batterien%252c-die-unter-den-g.html

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17. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden

Die Multilaterale Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden (BGBl. III Nr. 189/2015) wurde von Spanien am 22. Dezember 2015 unterzeichnet.

Ostermayer